2. Die Mitglieder werden vor Ablauf des Mitgliedsjahres informiert und erneut eingeladen, den Mitgliedsbeitrag einzuzahlen, wenn sie weiterhin Mitglied des Instituts sein möchten (zu Grunde liegt der zu diesem Zeitpunkt gültige Mitgliedsbeitrag).
3. Erst nach Eingang der Zahlung verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr, und das Mitglied hat Zugriff auf die Inhalte im Memberbereich.
4. Sollte der Mitgliedsbeitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einladung zur Erneuerung der Mitgliedschaft beim Verein eingelangt sein, ist der Verein berechtigt, die Mitgliedschaft ohne weitere Information zu beenden.
5. Das Mitglied kann innerhalb des laufenden Mitgliedsjahres jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Mitgliedschaft auflösen. Die Auflösung/Kündigung berechtigt nicht zur Auszahlung von bereits geleisteten Beiträgen.
6. Durch einstimmigen Präsidiumsbeschluss ist der Ausschluss eines Mitgliedes möglich, wenn das auszuschließende Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins durch sein Verhalten, Gebaren oder durch rufschädigende Aussagen geschädigt oder in Gefahr gebracht hat.
7. Der Ausschluss von Ehrenmitgliedern ist durch Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft durch das Präsidium möglich, wenn das auszuschließende Ehrenmitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins durch sein Verhalten, Gebaren oder durch rufschädigende Aussagen geschädigt oder in Gefahr gebracht hat.
8. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft durch das Präsidium ist gültig.
9. Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis enden damit unbeschadet der Ansprüche des Vereins auf bereits bestehende Forderungen.
10. Die Kündigung durch ein Mitglied bedarf der Schriftform oder kann formlos einem Präsidiumsmitglied erklärt werden.
11. Die Kündigung durch das Präsidium kann mündlich oder in Schriftform von einem Präsidiumsmitglied erklärt werden.